Steuerlich absetzen
Seit November 2013 ist „Save a Soul-Hilfe für Waisenkinder in Kenia“ auf der Liste der spendenbegünstigten Vereine des Finanzministeriums mit der Registrierungsnummer SO-2523.
Diese Tatsache ermöglicht allen privaten Spendern, sowie allen Firmen, die Spenden zu 100% steuerlich geltend machen zu können.
(Privatpersonen im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung und Firmen in ihren Bilanzen.)
Dafür war es notwendig, dass der Verein 3 Jahre durchgehend besteht (deshalb war es auch nicht möglich früher auf die Liste zu kommen) und von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüft wird.
Dies erfolgte nun bereits das 2. Mal durch die Kanzlei RSM-Austria (1010 Wien). Zuletzt auch die letzten 3 Vereinsjahre rückwirkend.
Das bedeutet natürlich für SAS gleichzeitig einen großen Qualitätsbeweis, weil die Finanzen umfassend von unabhängiger Stelle überprüft wurden.
Besonders hervorheben möchten wir, dass der Aufwand für Administration (Gebühren, Bankspesen) von SAS sich unter der Prozentmarke befinden. Das wird dadurch ermöglicht, dass sämtliche Vereinsmitglieder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, somit kommen von gespendeten 100 € mehr als 99 € direkt den Kindern in Kenia zugute.